Anti Blick Seite

 

Hallo Liebe Hunde Freunde

Auf dieser Seite findet Ihr diverse Argumente, Berichte die gegen Blick
und
Ihre Hirnverbrannte Aktionen sprechen.

 

Diese Seite darf weiter verlinkt werden, verbreitet diese Meldungen auf eure Homepage !!!

Bitte Bilder und Texte nicht kopieren, stehen alle unter Copyright,

zugleich werden alle nachfolgenden Seiten in verschiedene Abstände aktualisiert.

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Im unteren Link findet Ihr diverse Argumente wie wir von den Medien

manipuliert und verarscht werden.

Aber überzeugt euch selbst was Medien sind.

Klick auf das Bild

Hier anklicken

 

 

                                                                                                                                                       Liebe Hundefreunde,

wir finden es an der Zeit als Hundehalter nicht wie die Maus vor der Schlange abzuwarten was passiert betreffend Hundehaltung, sondern sich gegen die Medien zu solidarisieren und endlich zu agieren und nicht nur immer zu reagieren.

Einfluss auf die Medien können wir nur nehmen wenn wir Sie da treffen wo es ebenfalls Weh tut. Dies ist in erster Linie über die Abonnenten und Inserenten möglich.

RINGIER hat die hässlichsten Kampagnen gegen die Hundehalter geritten und ist der grösste Verlag in der Schweiz Sie verlegen folgende Zeitungen und Zeitschriften:

BLICK

SONNTAGSBLICK

LE TEMPS

Il caffee

TELE

l’Hebdo

GlUECKS-POST

l?illustré

HEUTE

Bossi

TV2

Gesundheit Sprechstunde

Betty Bossi

BOLERO

FdH

TV8

SCHWEIZER-ILLUSTRIERTE

Edelweiss

TVvier

GOAL
SI Style Montrepassion SPORTmagazin

Wir haben uns entschlossen sämtliche Inserate und Abonnemente dieses Verlages zu kündigen. Wir sind 500'000 Hundehalter in der Schweiz, das ist eigentlich ein riesiges Einfluss-Potential.

Download Kündigungsbrief  (Doc Format)

Wenn nur 10 % der Hundehalter in der Schweiz 1 Abo haben
sind das Umsatzeinbussen von 5 – 10 Millionen SFr.

 

BLICK sucht den tollsten Hund der Schweiz

VON SILVAN GRÜTTER
15.01.2007 | 23:57:49

ZÜRICH – Endlich mal richtige Wahlen in der Schweiz! BLICK sucht DogStar, den tollsten Hund der Schweiz. Wau!


Bundesräte, Musicstars und Schweizer des Jahres: Sie kommen und gehen, werden gewählt, abgewählt und wieder vergessen. Was bleibt: Unsere besten Freunde am Ende der Leine – die unzähligen Fidos, Bellos und Lumpis der Schweiz.

Wir sind der Meinung: Es ist an der Zeit, den Besten unter den Besten zu küren. Den Liebsten unter den Lieben. Den Lustigsten unter den Lustigen. Und deshalb sucht BLICK Dog- Star, den tollsten Hund der Schweiz!

Schicken Sie uns die gelungensten Bilder ihres Lieblings. Zeigen Sie uns den herzergreifendsten Hundeblick. Das breiteste Hundegrinsen. Das süsseste Hundestaunen.

*Mitmachen kann (fast) jeder. Von der Promenadenmischung bis zum Rassehund. Ausgenommen sind Kampfhunde: Sie wollen wir weder frei herumlaufend noch auf Fotos sehen.

Wichtig: Schreiben Sie uns in wenigen Stichworten, was Ihren Liebling zum tollsten Hund der Schweiz macht. Ob er Ihre Gedanken lesen kann oder nur die Pantoffeln bringt – egal. Hauptsache, Sie können uns kurz sagen, was Ihren Hund zum DogStar macht.

Unsere Jury unter der Leitung von Hundebesitzer und Chefredaktor Werner De Schepper wird dann eine Vorauswahl treffen. Und die 100 tollsten Hunde der Schweiz am 8. Februar in einem grossen Sonderheft präsentieren. 50 in der Kategorie Welpen bis 6 Monate und 50 ausgewachsene Hunde.

Dann können Sie weiter abstimmen, bis am Schluss der Aktion zwei Hunde übrig bleiben. Wer DogStar, der tollste Hund der Schweiz wird, entscheiden Sie, liebe Leserinnen und Leser. Ganz demokratisch per Abstimmung.

 

So Liebe Hundefreunde 
mit dieser Aussage sollten alle wissen, wieso das Anti Blick entstanden ist.

Es ist nämlich ne regelrechte

Raenverfolgung

Wir Leben im Jahr 2007 für solche rassistische Aussagen
hat es in unserer Generation keinen Platz.
 

Was noch hinzukommt Fressnapf wusste scheinbar nichts

 von diesem *. Denn die Preise werden von Ihnen gesponsert.

Solche Zeitungen sollten verboten werden

 

Noch einen Bericht der gegen Blick spricht und was Sie mit Ihrer Hetzkampagne angestellt haben.
 

Strafminderung wegen «Blick»-Kampagne

Weil die Boulevard-Presse eine Hetzkampagne gegen den 42-jährigen Hundehalter geführt habe, lautet der Strafantrag im Pitbull-Prozess nur zweieinhalb Jahre Gefängnis. Die Eltern fordern je 100 000 Franken Schadenersatz vom Hundehalter.

Eigentlich wäre bei fahrlässiger Tötung eine Höchststrafe von drei Jahren Gefängnis möglich. Und im Fall des Hundehalters wären auch die Voraussetzungen dafür gegeben, wie die Staatsanwältin erklärte. Aber die Vorverurteilung in der Medienberichterstattung sei ein zwingender Grund für einen geringeren Strafantrag.

Im Übrigen richtete sie harte Vorwürfe gegen den Angeklagten. Obwohl die Pitbulls nicht erzogen und sozialisiert worden seien, habe sich der Hundehalter nicht um die Kontrolle der Tiere gekümmert. «Das war ihm schlicht egal», sagte die Staatsanwältin.

Der Verteidiger forderte am Dienstag, dass der 42-jährige Hundehalter für den Tod des sechsjährigen Pitbull-Opfers nur 18 Monate Gefängnis erhalten soll. Das mildere Strafmass begründete der Verteidiger damit, dass der Angeklagte ein Geständnis abgelegt und eine schwierige Lebensgeschichte gehabt habe. Ausserdem sei der Hundehalter nicht ganz zurechnungsfähig gewesen und nach der Tat krass vorverurteilt worden.

Faulheit und Verantwortungslosigkeit

Das Desinteresse des Hundehalters sei auch der Grund für die Tragödie am 1. Dezember 2005 in Oberglatt ZH, als drei Pitbulls den sechsjährigen Knaben zerfleischten. Der Angeklagte habe es aber nicht für nötig befunden, die entrissenen Hunde einzufangen.

Die gefährlichen Hunde seien 15 bis 20 Minuten im Quartier, wo eine Schule und einen Kindergarten gibt, frei herum gerannt. Der schreckliche Tod des Kindergärtlers hätte vermieden werden können, wären die Angeklagten nicht faul und verantwortungslos gewesen.

Nicht gehandelt zu haben, warf die Staatsanwältin auch der damaligen, 29-jährigen Freundin des Hundehalters vor. Ebenfalls dem 39-jährigen Mann, in dessen Wohnung in Oberglatt ZH das Paar mit sechs Pitbulls gewohnt hatte. Für die Mitangeklagten forderte die Staatsanwältin 16 respektive 14 Monate Gefängnis bedingt.

Die bei Prozessbeginn am Montag unter Drogeneinfluss stehene Frau brach auch am zweiten Verhandlungstag immer wieder in Tränen aus und sprach unklar. Sie sagte, dass sie in der ganzen Sache nicht anders hätte handeln können. Im Gegensatz zu den beiden Mitangeklagten zeigte sie allerdings Anteilnahme und Reue.

Genugtuungs- und Schadenersatzforderungen

Am zweiten Prozesstag kamen auch die Rechtsvertreter der Geschädigten zu Wort. So fordert eine Anwältin für die Eltern des getöteten Knaben eine Genugtuung von je 100 000 Franken, sowie Schadenersatz für Verdienstausfälle, Therapie- und andere Kosten.

Ein anderer Geschädigtenvertreter äusserte die Ansicht, dass das Gericht die Anklage an die Staatsanwaltschaft zurückweisen müsse, weil eine Untersuchung wegen Tötung oder Mordes richtiger sei.

Der Pitbull-Prozess wird am Nachmittag mit den Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt. Das Urteil ist am Freitag zu erwarten.

Der Prozess des Bezirksgerichts Dielsdorf wird aus Platzgründen am Bezirksgericht Zürich durchgeführt. Wegen des riesigen Publikumsinteresses sind auch die Sicherheitsvorkehrungen gross.

Quelle: 20min

 


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Letzte Aktualisierung : Freitag, 08. Februar 2008