Presse              

 
 New`s                                  New`s  

       

 

Hier siehst Du alle New`s, einfach draufklicken:


 

Schweiz

 

 Willst Dich informieren welche Gesetze momentan,

 in den jeweiligen Kantone der Schweiz herrschen ???

Hier einen Link in dem, das aktuellste zu sehen ist.

Quelle: www.tierimrecht.org

 

Kantonale Hundegesetzgebungen

 


Schweiz - (27. April, 13:55)

 

Das Bundesgericht hat das im Kanton Wallis geltende Verbot von zwölf gefährlichen Hunderassen abgesegnet. Faktisch dürfte dies auch anderen Kantonen die Einführung entsprechender Verbote erlauben.

Der Walliser Staatsrat hatte 2005 ein Verbot für 12 gefährliche Hunderassen erlassen. Es gilt für Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Dobermann, argentinische Dogge, Rottweiler und verschiedene Molosserarten sowie ihre Kreuzungen.

Wer bereits einen solchen Hund besass, musste ihn beim Veterinärdienst auf seine Gefährlichkeit testen lassen. Je nach Resultat muss der Hund eingeschläfert werden, oder dem Besitzer wird eine Sonderbewilligung erteilt. In diesem Fall muss er das Tier sterilisieren lassen.

Die II. Öffentlichrechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat zwei gegen diese Regelung erhobene Beschwerden von mehreren Hundeverbänden und Besitzern verbotener Tiere nun abgewiesen. Der Entscheid wurde an der öffentlichen Sitzung mit vier zu einer Richterstimme gefällt.

Laut den Lausanner Richtern kommt den Kantonen beim Erlass von Massnahmen gegen gefährliche Hunde ein grosser Ermessenspielraum zu. Das Walliser Verbot sei verfassungsmässig. Es halte vor dem Gebot der Rechtsgleichheit stand und sei nicht willkürlich. Die Rasse sei ein sachlicher, wenn auch nicht unproblematischer Anknüpfungspunkt.

Das Bundesgericht räumte offen ein, dass aus wissenschaftlicher und statistischer Sicht keine absolut zuverlässigen Ergebnisse vorliegen, welche Hunderassen nun als die Gefährlichsten zu gelten hätten. Angriffe bestimmter Rassen könnten jedoch zu besonders schweren Verletzungen führen.

Laut Bundesgericht überwiegt insgesamt das Interesse an der Verhinderung von Unfällen das Recht des Einzelnen, bestimmte Hundesrassen nicht mehr halten zu dürfen. Dies, zumal bei Zwischenfällen oft Kinder betroffen seien und für Halter noch eine grosse Auswahl an Rassehunden bestehe.

Quelle: Volksblatt


 

Schweiz - (15.12.2006)

Aus der 10 vor 10 Sendung

Neues geht wieder hervor dass Morrice C. schon vor der tödlichen Beissattacke

in Zürich, mehrfach negativ augefallen war und die Behörden hätten schon viel früher eingreifen müssen(bzw. können), was leider nicht geschehen ist.

Hier die Sendung

Quelle: SF Tv

nach oben


Schweiz - BASEL - (14.12.2006)
 
 Schärferes Hundegesetz in Basel
 
 Kampfhunde werden in Basel-Stadt künftig an die kurze Gesetzesleine genommen. Der Grosse Rat hat am Mittwoch das kantonale Hundegesetz deutlich verschärft. Ein Halteverbot für potenziell gefährliche Hunde fand indes keine Mehrheit.
 
 Die EVP und ein Teil des Grünen Bündnis' wollten das Halten von potenziell gefährlichen Hunden in Basel-Stadt als einzig wirksame Massnahme gleich ganz verbieten. Die Haltenden seien das eigentliche Problem, konterte die SP; Risiken bei einzelnen Rassen identifizieren zu wollen, sei heikel.
 
 Vor Ausweichen auf andere Rassen warnte der Sprecher der Gesundheits- und Sozialkommission (GSK). Das Pauschalverbot unterlag mit 69 zu 21 Stimmen einer Bewilligungspflicht, wie sie GSK und Regierung vorgeschlagen hatten.
 
 Weiter als die Regierung ging die GSK auch bei der Definition der Hunderassen, die als potenziell gefährlich gelten: Neben rassenreinen Hunden und Kreuzungen fallen auch Einzelhunde darunter, wenn ihr äusseres Erscheinungsbild vermuten lässt, dass sie von einer potenziell gefährlichen Rasse abstammen.
 
 Die SVP wollte bei beiden Punkten die Kommissionsfassungen den weniger scharfen der Regierung vorziehen, wurde aber klar überstimmt. Weitere SVP-Änderungsanträge scheiterten ebenso deutlich, darunter einer gegen das Zucht- und Haltungsverbot für Kampfhunderassen - das sei «rassistisch», mahnte ihr Sprecher.
 
 Besitzern eines potenziell gefährlichen Hundes wird zudem das Halten zusätzlicher Hunde untersagt. Die Regierung hätte nur einen Kampfhund pro Halter zulassen, aber keine Maximalzahl von anderen Hunden vorgeben wollen. Unbestritten waren für alle Hunde obligatorische Haftpflichtversicherung, Kennzeichnung und Registrierung.
 
 Das Gesetz enthält keine fixe Liste potenziell gefährlicher Rassen; die Regierung kann künftig einzelne Rassen verbieten. Hunde können bei Gefahr beschlagnahmt und eingeschläfert werden. Hauptziel der mit dem Nachbarkanton Baselland abgesprochenen Revision ist die Sicherheit der Bevölkerung. (sda)

Quelle: azonline

nach oben


 

Schweiz- (22.11.2006)

Erschütternde Details des Pitbull-Angriffs in Oberglatt

Die drei Pitbulls gingen zunächst auf eine Frau und ihr kleines
Kind los. Erst als die Hunde den kleinen Suleyman entdeckten, liessen
sie von ihr ab. Die Frau ist heute noch völlig traumatisiert.

Die Hunde zwängten sich am 1. Dezember 2005 auf die Terrasse,
entwichen ins Freie und rannten frei herum. Die Lebenspartnerin des
Hauptangeklagten konnte nur zwei Hunde in ein Auto sperren.

Die drei übrigen rannten davon und bedrohten zunächst eine damals
25-jährige Frau und ihren vierjährigen Sohn.

Sie liessen von ihnen ab,
als sie des sechsjährigen Suleyman auf dem Weg zum Kindergarten Gewahr wurden.

Die Frau ist seither wegen chronischer Angstzustände und weiteren
Störungen arbeitsunfähig und getraut sich nicht mehr allein auf die
Strasse. Der Sechsjährige flüchtete Richtung Kindergarten, was laut
Anklage den nie unterbundenen Jagd- und Hetztrieb der Hunde weckte.

Sie rissen den Knaben zu Boden und zerfleischten ihn minutenlang,
zerbissen sein Gesicht, verletzten ihn schwer am Hals und rissen ihm
Teile der Kopfhaut ab. Der Knabe starb wahrscheinlich noch während des Angriffs.

Die etwa zehn Monate alten Kampfhunde waren bei der Mutter des
Hauptangeklagten in einem einzigen Zimmer aufgewachsen. Gemäss
Anklage wurden die Tiere nie spazieren geführt, nie an Leine und
Halsband gewöhnt und hatten nie Kontakt zu andern Menschen. Die
Junghunde hätten deshalb eine Gefahr für Dritte dargestellt.

Die fünf Hunde waren in Oberglatt auf einer Terrasse in einem
behelfsmässigen Unterstand untergebracht, der aus einem Brett und
einem Bettrost bestand. Laut Anklage hatten sie eine Fläche von etwa
3,75 Quadratmetern zur Verfügung, konnten aber nicht stehen: Der Unterstand war zu wenig hoch.

Der heute 42-jährige Halter hatte Ende November 2005 zusammen mit
seiner Lebenspartnerin bei seiner betagten Mutter in Italien fünf
junge Pitbulls abgeholt und nach Oberglatt gebracht. Ein dort
wohnhafter Schweizer hatte dem Italiener einen Junghund abgekauft.

Der weiterhin inhaftierte Hauptangeklagte soll wegen fahrlässiger
Tötung und fahrlässiger schwerer Körperverletzung für zweieinhalb
Jahre ins Gefängnis. Für seine Lebenspartnerin werden wegen der
gleichen Delikte sowie wegen falscher Anschuldigung und Irreführung
der Rechtspflege 16 Monate Gefängnis bedingt beantragt; sie hatte
einen Klinikpfleger zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt. Für den
Wohnungsinhaber werden 14 Monate Gefängnis bedingt gefordert. Die
Hauptverhandlung des Bezirksgerichts Dielsdorf beginnt am 18.Dezember in Zürich.

 Quelle: 20min

nach oben


 

 

Wallis - (05.11.2006 20:52)

Staatsrat Thomas Burgener baut Unfall unter Alkoholeinfluss

VISP

 Der Walliser Staatsrat Thomas Burgener (SP)

 ist in der Nacht zum Samstag in Paudex VD mit seinem Auto verunfallt.

Er wurde nicht verletzt.

Allerdings ist er seinen Fahrausweis los,

 da er einen

Alkoholpegel von 1,5 Promille hatte.

Der Unfall wurde von Burgener selbst in einer Medienmitteilung mit der Überschrift "Schwerer Fehltritt" publik gemacht. Wie der Gesundheitsdirektor darin schreibt, war er in der betreffenden Nacht von Visp in Richtung Genf zu einem Verwandtenbesuch unterwegs. In Villeneuve VD habe er die Autobahn verlassen und die Strasse entlang des Sees gewählt.
 
In Paudex, kurz vor Lausanne, schlief er am Steuer kurz ein, touchierte in der Folge mehrere Baustellen-Abgrenzungen und prallte am rechten Strassenrand auf eine Mulde, wie Burgener den Unfallhergang beschreibt. Dank des Airbags habe er dem Auto unverletzt entsteigen können


 Er sei "erheblich alkoholisiert" gewesen. Der Atem-Test habe einen Gehalt von 1,5 Promille ergeben. Der Fahrausweis sei ihm auf der Stelle entzogen worden. "Ich bedauere diesen Vorfall, den ich als schweren Fehltritt qualifiziere". Er habe das Permis seit 30 Jahren, und dies sei sei erster Fahrausweisentzug.

 

IM JAHR STERBEN 100e UNSCHULDIGEN LEUTEN, WEGEN  BETRUNKENE AUTOFAHRER. 

THOMAS BURGENER IST DERJENIGE DER IM WALLIS DAS  HUNDEVERBOT VERSCHÄRFTE.

Und solche Politiker wollen Gesetze machen???

Quelle:  Z!sch

nach oben


 

 

(Wallis)

VORSICHT - An alle Tierbesitzer und bitte weitersagen !!!

Vergiftungsfall in Naters

Gestern Abend (Di. 10.10.06) ist in Naters ein Vergiftungsfall mit Metatabletten aufgetreten. Die Tabletten waren in einem Wurstzipfel versteckt, welches von einem mittelgrossen Hund gefressen wurde. Der Wurstzipfel wurde in unmittelbarer Nähe des Bahnhof Naters ausgelegt.

Symptome bei einer Metavergiftung sind Zittern, Übererregbarkeit, zentralnervöse Störungen (Gangstörungen bis zum Torkeln und Umfallen, Ruderbewegungen etc.). Es kann auch Erbrechen auftreten. Eine Metavergiftung erfordert zwingend eine tiermedizinische Versorgung.

Gut wäre, wenn der/die TäterIn überführt werden könnte. Tiere sind keine Sache mehr!

nach oben


(Wallis) 25.10.2006

SITTEN - 225 Hunde geprüft – zwei getötet

Erstes Resultat: Zwei wurden eingeschläfert.

 Das Wallis überprüft derzeit sämtliche Kampfhunde, im Ganzen 373.

Im Wallis gilt ein Verbot von zwölf Kampfhunde-Rassen und deren Kreuzungen.

 Demnach sind 373 Hunde registriert. Bisher sind 225 überprüft worden.

Dies sind gemöss Staatskanzlei die Resultate:
163 Tiere oder 72 Prozent wurden als «unter Kontrolle des Herrchens stehend» eingestuft.

Diese hätten eine ausreichende Erziehung erhalten und zeigten Menschen gegenüber ein gutes Sozialverhalten. Die Besitzer dieser Hunde erhalten, obwohl zu verbotenen Hunderassen zählend, eine Genehmigung. Die Hunde müssen aber weiterhin an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.

54 weitere Hunde oder 24 Prozent wurden als «korrekturfähig» eingestuft. Sie weisen Erziehungsmängel oder Mängel im Sozialverhalten auf und gehorchen ihrem Herrn nicht immer. Diese Hunde müssen innert zwölf Monate 20 Erziehungskurse beim Schweizerischen Kynologischen Verband besuchen. Anschliessend gibt der Hundeausbildner eine Beurteilung über die Fortschritte des Hundes an das Veterinäramt ab.

8 Hunde oder 4 Prozent wurden vom Tierarzt als gefährlich eingestuft; das Paar «Herr/Hund» stelle ein objektives Risiko für die Öffentlichkeit dar. Diese Tiere müssen an individuellen Erziehungskursen oder umfangreicheren Verhaltensprüfungen teilnehmen, bevor definitiv entschieden wird. Zwei dieser acht Hunde wurden von ihrem Besitzer jedoch bereits spontan eingeschläfert.

Jene Hundehalter, die ihre als verbotene Kampfhunde eingestufte Tiere nicht wie von der Walliser Regierung vorgeschrieben bis Ende September einer Wesensprüfung unterzogen haben, werden nun vom Veterinäramt kontaktiert, um die Situation zu klären.

Falls sich ein Hundehalter weigern sollte, seinen Hund diesen Beurteilungen zu unterwerfen, würden weiter gehende Massnahmen getroffen. Jegliche Einfuhr von Hunden, die zu einer der verbotenen Rassen gehören, sowie die Fortpflanzung von Hunden der verbotenen Rassen, die eine Genehmigung erhalten haben, bleibt weiterhin untersagt.

nach oben


(Schweiz)  21.o9.06

 

FLIMS/GR

 

 Der Ständerat verordnet den Hundehaltern neue Pflichten.

 Er will eine Haftpflichtversicherung und eine Ausbildung. Und: Der Bund und nicht die Kantone sollen die Bevölkerung vor gefährlichen Hunden schützen.

Der Ständerat hat heute eine Motion der Freisinnigen überwiesen. Diese verlangen eine obligatorische Haftpflichtversicherung und eine Ausbildung für Hundehalter.

«Nach dem was passiert ist, kann nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen werden», sagte Peter Bieri (CVP/ZG) im Namen der vorberatenden Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK). Es müsse Aufgabe des Bundes und nicht der Kantone sein, die Bevölkerung vor gefährlichen Hunden zu schützen.

Die WBK empfahl die Motion einstimmig zur Annahme, der Rat folgte ohne Widerspruch. Bundesrätin Doris Leuthard verteidigte das Anliegen ebenfalls. Zwar habe der Bundesrat bereits eine Meldepflicht für Beissunfälle eingeführt, aber es gebe weiterhin Handlungsbedarf.

Deshalb habe der Bundesrat auch schon im vergangenen Frühling beschlossen, eine Verschärfung der Haftpflicht für Hundehalter und ein Versicherungsobligatorium zu prüfen.

Gestützt auf das neue Tierschutzgesetz will der Bundesrat zudem auch vorschreiben, dass Hundehalter in bestimmten Fällen Kurse besuchen und eine Prüfung ablegen müssen. Der Nationalrat hatte die Motion in der letzten Sommersession ebenfalls überwiesen.

Ein nationales Verbot von Kampfhunden stand nicht zur Diskussion.

 

nach oben

 


 (Schweiz)  28.o8.06   

 

" Wieder geht es los mit Ihren hirnverbrannte Verbote "

 

" Es ist an der Zeit das alle Clubs sich zusammen schliesen "

 

Für Verbot von Kampfhunden

 


VOGELGRIPPE-GESCHÄFT

Der Hühnertöter

Von Anne Seith

Derk van Wijk wird fürs Töten von Geflügel bezahlt. Mit seiner Firma HKI hat er diverse Maschinen für die Massentötung riesiger Hühnerbestände entwickelt. Die Vogelgrippe bedeutet für ihn ein gutes Geschäft.

Wageningen - Derk van Wijks Humor ist gewöhnungsbedürftig. "Es fährt ein Zug nach nirgendwo", kalauert der Unternehmer, als er Videoszenen und Fotos seines ersten Großeinsatzes zeigt. Auf dem Laptop-Monitor wird gerade eine Horde Puten auf ein Förderband getrieben, das in einer Röhre verschwindet. Darin wartet hochdosiertes Kohlendioxid auf die Tiere.

"Sie schlafen ein, das ist die humanste Methode von allen", kommentiert van Wijk die Szene. Wie auf Befehl fährt auf dem Bildschirm ein Huhn vorbei, verbiegt den Hals nach hinten, öffnet einmal wie in Zeitlupe den Schnabel, dann bleibt der Kopf auf dem Rücken liegen. "Sie sehen, die flattern nicht mal."
Die 350.000 bis 400.000 Euro teure "AED Eco" - so heißt die mobile Tötungsanlage - werde wegen des Preises nur selten bestellt, sagt van Wijk. Er hat auch Günstigeres im Sortiment, bei 10.000 Euro geht es los. Außerdem hilft seine Zehn-Mann-Firma HKI mit Sitz im niederländischen Wageningen, Einsatzpläne gegen die Vogelgrippe zu erstellen und setzt sie gegebenenfalls auch um. Eine halbe Millionen Hühner könnten so in zwei Tagen professionell umgebracht werden, garantiert er etwa dem Landkreis Grafschaft Bentheim. Van Wijk würde dann mit Hunderten Helfern anrücken.
Sein Geschäft blüht. 30 bis 40 Anlagen habe er allein in den vergangenen sechs Monaten verkauft, sagt er - so viele wie sonst in einem Jahr. Nach Spanien, Belgien und Deutschland liefert er seine Apparaturen. Meistens engagieren ihn Behörden oder Gemeinden, auch Verbände oder Großbetriebe gehören zum Kundenstamm. Selbst in China hat van Wijk mehrere Monate in Vogelgrippe-Fragen beraten.

Dabei sei er doch nur ein "kleiner Hühnertöter", witzelt er und fügt schnell hinzu. "Man muss ein bisschen lustig sein, die Sache ist schlimm genug." Van Wijk kennt die Vorurteile gegen sein Geschäft. Tierschutzvereine lobten seine Methoden, sagt er deshalb mit nachdrücklichem Nicken. 

Die biologisch abbaubaren "Big Bags" lassen daran Zweifel aufkommen. In solche Riesen-Mülltüten werden lebende Puten und Hähne hineingeschmissen und vergraben. Für den asiatischen Markt genau das Richtige, erklärt van Wijk - weil dort viel Arbeitskraft aber wenig Geld zur Verfügung stehe. "Man kann auch CO2 in die Säcke zum Töten hineingeben", verteidigt er die Methode.

Tote Küken für die Falken

Letztendlich ist van Wijk Geschäftsmann, und das durch und durch. Er ist nicht nur Partner bei HKI sondern auch Mitbegründer einer Softwarefirma und eines Unternehmens, das mit Stromoptionen handelt. Damit verdient er immerhin so gut, dass er sich neben seinem Audi zwei Porsches und einen Alfa Romeo leisten kann, Baujahr 1964. Mit der professionalisierten Tierbeseitigung, die er auch für Schweine, Ziegen oder Schafe anbietet, hat er einen lukrativen und kaum entdeckten Markt gefunden. Seuchen wird es immer geben. Auf deren Bekämpfung spezialisierte Unternehmen seien dagegen rar, sagt van Wijk.

Allerdings sei die Geschäftsidee nicht aus dieser Überlegung heraus entstanden. Sein ehemaliger Partner, Harm Kiezebrink, habe eigentlich eine Methode gesucht, um die bei der Zucht von Legehennen unerwünschten männlichen Küken tierfreundlich zu töten, erklärt van Wijk. "Die wurden sonst geschreddert, ertränkt oder erschlagen", sagt van Wijk.

In der von Kiezebrink entwickelten Maschine, die aussieht wie ein riesiger Geschirrspüler, können rund 60 Ein-Tages-Küken im Kreis fahren und mittels geregelter CO2-Zufuhr "sanft entschlafen". Weil die Tiere ohne Stress sterben, eignen sie sich hervorragend als Futter etwa für Falken. Noch heute liefert HKI die Maschinen deshalb nach Saudi-Arabien, wo Falkenzucht das Lieblingshobby der Scheichs ist.

Heute ist der Kampf gegen die Vogelgrippe für HKI das Hauptgeschäft. Dafür hat das Unternehmen eine ganze Serie von Apparaturen im Angebot.

"One size doesn't fit all", doziert van Wijk. Auf seinem Bildschirm erscheinen Aufnahmen vom Großeinsatz 2003 in Holland, als die HKI-Truppen rund 26 Millionen Tiere keulten und entsorgten. Schubkarren mit Bergen von Hühnerkadavern,

Dutzende Helfer in Overalls und mit Mundschutz.

Hühner werden kopfüber an einer Art Eisengarderobe aufgehängt und dann durch ein elektrisch aufgeladenes Wasserbad gezogen.


"Meinen Kindern will ich das nicht zeigen", sagt van Wijk. Natürlich habe es bei den ersten Versuchen auch schlimme Szenen gegeben, fügt er fast ärgerlich an. Etwa als man einen ganzen Stall unter Gas setzen wollte, aber zu wenig einpumpte. Da machten die Tiere unheimliches Gezeter, "bei manchen musste man hinterher die Füße abschneiden, weil sie sich so fest an die Stange gekrallt hatten." Genau deshalb sei es wichtig, die Arbeit zu professionalisieren.

Auf den Firmenprospekt ließ van Wijk trotzdem lieber einen Falkenkopf drucken. "Man muss das ein bisschen schick verpacken."

nach oben


 (Wallis)  12.o3.06   

> >>>  Sonntag`s New`s  << <<

 


 

(Schweiz-Deutschland-Frankreich)

 

Warnung vor dubiosen Hundehändlern eingesandt.
 
Wir warnen vor 2  Schweizern, die sogenannte Kampfhunde (vor allem Pitbulls)
aus Deutschland holen, mit ihnen züchten und die Welpen für Hundekämpfe
wieder verkaufen.
Es ist ein Schweizerehepaar. Sie können zusammen oder einzeln auftreten.
 Der Mann soll kürzlich auch in München beim Verein
«Kampfhunde in Not»
aufgetaucht sein.
 
Der Mann hat bei uns in der Schweiz in diversen Schweizer Kantonen bereits
Tierhalteverbot, aufgrund seiner zum Teil tierqälerischen Haltung der Tiere,
vorallem Hunde, aber auch Katzen, und andere Tiere.
Soweit man weiss, wohnt er in Basel oder Umgebung, hat da aber keine Hunde,
die hält er in Süddeutschland und Norditalien.
Vorgehen kann man gegen diesen Mann nicht, das heisst,
 hier in der Schweiz kann nichts gegen ihn unternommen werden,
da die eindeutigen Beweise fehlen um ihn einklagen zu können.
Er betreibt Hundehandel im grossen Stil - vorwiegend mit Hunden der Rasse
American Pit Bull Terrier, deren Welpen er für die verbotenen, grausamen
Hundekämpfe, verkauft.
 
Schweizer Tierfreunde sind ihm weiter auf den Fersen, können momentan aber
nicht gegen ihn vorgehen, es ist ein richtiger Beweisnotstand, sondern die
Behörden nur vor ihm warnen und bitten, ein Auge auf ihm zu haben. Leider
wird das oft je nach Amt oder Stelle entweder mit einem Lächeln abgetan wird
oder es werden nur irgendwelche unverbindliche Zusagen gemacht.
 
Darum ist es wichtig, dass so viele Leute wie möglich wissen, was der
betreffende Mann
für ein Typ ist und was er mit den Hunden vorhat.
 Nur so können wir momentan die Hunde vor ihm schützen.
 
Das Tätigkeitgebiet des sauberen Paares ist hauptsächlich Deutschland,
Oesterreich, aber auch die Schweiz und Frankreich, überall dort wo eine
gewisse Hysterie über «Kampfhunde» ausgebrochen ist,
und die Hunde und ihre Halter in Not kommnen.
 
Aus juristischen Gründen dürfen wir die Namen des Paares nicht hier
veröffentlichen, möchten jedoch alle, Halter oder Tierheime, warnen, die mit
sogenannten «Kampfhunden»  (Pit Bulls und andere), zu tun haben. Die Tiere
werden nicht, wie versprochen, gerettet und umplaziert, sondern es erwartet
sie, oder ihre Welpen, ein grausames Schicksal.
 
Prüfen Sie die Identität und allfällige Autorisation (Ermächtigung),
in der Schweiz braucht es eine behördliche,
kantonale Bewilligung für Hundehandel,
der «Retter» oder Käufer von sogenannten «Kampfhunden» gewissenhaft.
 
 
Mfg Jovi u Midnight 
!!! Helft mit !!!
 " Solche Leute zu stoppen "

Kampfhundeverbot kommt wohl doch nicht

Volkswirtschaftsminister Joseph Deiss will das Verbot von Pittbulls und anderen Hunderassen offenbar zurückziehen!

Wie die NZZ am Sonntag unter Berufung auf   bundesratsnahe Quellen meldet, schlug Deiss den Verzicht auf rassenspezifische Massnahmen dem Gesammtbundesrat vor. Der Bundesrat trat am Mittwoch noch nicht auf das Papier ein weil Samuel Schmid im Ausland weilte.

Gegen die ursprünglichen von Deiss selber vorgeschlagenen Massnahmen hatten insbesondere die FDP-und SVP-Bundesräte Bedenken angemeldet. Deiss will nun die Verschärfung der Haftungsregeln für Tierhalter vorschlagen.

Teletext 116 Sf1  5.3.2006

 

http://www.swisstxt.ch/SF1/116-00.htm

 


 

 
07.03.2006 | 14:59:42

BERN

  Bundesrat Deiss sprach heute deutliche Worte zum Pitbull-Verbot: «Wenn es nach mir gegangen wäre, wäre es in Kraft.» Und verriet, wie er nun vorgeht.


Will den Bundesrat mit Motionen aus dem Parlament bearbeiten: Joseph Deiss.
 

 

Wirtschaftsminister Deiss will ein Pitbull-Verbot und Massnahmen gegen 13 weitere gefährliche Hunderassen. Dies hielt er heute gegenüber Radio DRS fest.

Im Bundesrat aber wurde er von der SVP/FDP-Mehrheit ausgebremst (im BLICK).

Das Problem sei, so Deiss, dass die rechtlichen Grundlagen und die Verfassungsgrundlage von gewissen Seiten in Frage gestellt worden seien. Seiner Meinung nach bestehe aber Handlungsbedarf.

Und dann spricht der CVP-Bundesrat Klartext: Falls sich ein Vorfall wie die tödliche Pitbull-Attacke auf den sechsjährigen Süleyman wiederhole, müssten sich diejenigen erklären, die zu wenig rasch gehandelt hätten.

Deiss gibt nicht auf und will sich Rückendeckung beim Parlament holen. Ab nächster Woche sind in den zuständigen Kommissionen identische Motionen traktandiert. Diese verlangen ? wie Deiss auch ? sofortiges Handeln via Tierschutzgesetz.

Falls der Schluss gezogen werde, dass das Tierschutzgesetz nicht die richtige Grundlage sei, sei nicht mehr sein Departement verantwortlich und ein anderes müsse das Dossier behandeln. So könne es sich beispielsweise um eine Polizeifrage handeln oder die Verantwortung werde wieder an die Kantone übergeben. Was dann passiere, wisse man ja, sagte Deiss.

 
 
 
Der Walliser Staatsrat Thomas Burgener zum Kampfhunde-Streit
«Der Bundesrat handelt zynisch»

VON GEORGES WÜTHRICH

nach oben


06.03.2006 | 23:53:44

BERN

  Am Freitag entscheidet der Bundesrat: Zieht er das Pitbull-Verbot tatsächlich zurück? Der Walliser Staatsrat Thomas Burgener (52, Bild) hofft noch auf eine Wende in letzter Minute. Burgener hat in seinem Kanton bereits ein Verbot durchgesetzt.

BLICK: Herr Staatsrat, Joseph Deiss hat offenbar resigniert und will das Pitbull-Verbot am Freitag gar nicht mehr in den Bundesrat bringen. Was halten Sie davon?
THOMAS BURGENER:
«Die knappe Mehrheit des Bundesrates macht in dieser Frage eine schwache Figur. Das Verhalten ist sogar irgendwo zynisch, wenn man sich in Erinnerung ruft, was schon alles passiert ist. Ich möchte jedenfalls die Verantwortung nicht übernehmen, die der Bundesrat auf seine Schultern lädt, wenn er nicht handelt.»

Haben Sie die Hoffnung auf den Bundesrat aufgegeben?
«Nein, er hat es immer noch in der Hand, ein Verbot zu erlassen. Es müsste ihm eigentlich bewusst sein, dass er in breiten Kreisen der Bevölkerung das Vorurteil zementiert, die Politik sei nicht in der Lage, auf ein derart tragisches Ereignis zu reagieren. Nach dem Motto: Sie schnurren nur und machen nichts.»

Und wenn das Versprechen von Deiss an die Eltern des kleinen Süleyman, zu handeln, doch gebrochen wird?
«Dann muss das Parlament das Heft in die Hand nehmen und den Bundesrat dazu zwingen. Mit den beiden Vorstössen, die noch in dieser Session behandelt werden sollen, hat das Parlament einen wirksamen Hebel in der Hand.»

Sie haben gehandelt und im Walliser Staatsrat ein Verbot für 12 gefährliche Hunderassen durchgesetzt. Bleibt das Verbot in Kraft, wenn der Bund nicht handelt?
«Selbstverständlich, ausser das Bundesgericht sagt etwas anderes. Es ist gegenwärtig noch eine Beschwerde in Lausanne hängig. Wir haben eine klare gesetzliche Grundlage, die es uns erlaubt, eine Liste von Hunderassen festzulegen, deren Haltung in unserem Kanton untersagt ist. Genau das haben wir getan. Die Massnahme trifft im Übrigen nur 1,7 Prozent der Hunde im Kanton Wallis. Und es wäre natürlich nur vernünftig, wenn das Kampfhunde-Verbot in der Schweiz einheitlich geregelt würde.»

Müssen im Wallis registrierte Kampfhunde getötet werden?
«Es gilt ein Übergangsregime bis zum September 2006. Bis dann werden alle betroffenen Hunde und Halter überprüft. Wenn die Hunde erwiesenermassen nicht gefährlich sind und auch nicht miserabel gehalten werden, erhalten sie ein Gnadenbrot.»

Pitbull-Verbot: Es pressiert!

BERN. Der Unmut über den zaudernden Bundesrat wächst. Ständeratspräsident Rolf Büttiker (55) setzt der Landesregierung das Messer an den Hals: «Wir haben das Thema jetzt definitiv am 15. März auf die Traktandenliste gesetzt. Der Bundesrat muss am Freitag entscheiden. Er muss jetzt endlich vorwärts machen.»

Schon heute Dienstag wollte der Ständerat den Vorstoss seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) behandeln, der das Gleiche will, was Bundesrat Joseph Deiss ursprünglich wollte: ein rasches Pitbull-Verbot. Doch der zerstrittene Bundesrat schiebt die Beantwortung dieser Motion vor sich her und Deiss krebst zurück, um wenigstens noch eine Mini-Lösung ins Trockene zu bringen.

 


 

 

ARDON VS

  Die Walliser Vereinigung für den respektvollen Umgang mit Hunden will ein allfälliges Verbot von gefährlichen Hunderassen mit einer Volksinitiative bekämpfen.

Die Initiativtext soll statt des Verbots eine Zulassung für Halter von Hunden über 15 Kilogramm vorsehen, wie die Präsidentin der Vereinigung sagte.

Dazu müssten Halter und Hund einen Sensibilisierungskurs besuchen und nach sechs Monaten eine Prüfung ablegen.

Auf diese Weise werde die Bevölkerung besser geschützt als mit Rasseverboten und Maulkörben.

Das Verbot von Pitbulls und Kreuzungen ist eine der Massnahmen, die das Bundesamt für Veterinärwesen als Folge des tödlichen Beissunfalls im zürcherischen Oberglatt vorgeschlagen hatte.

Der Bundesrat soll über eine entsprechende Verordnung Anfang Februar entscheiden.

nach oben


Klage gegen den  Kanton Wallis

Der ASTC beteiligt sich an einer Klage beim Bundesgericht

gegen den Kanton Wallis bezüglich des Verbotes von 12 Hunderassen.

Es geht darum, dieses ultimative Verbot vom Bundesgericht beurteilen zu lassen.

Gemäss Klageschrift verletzt dieses Verbot den

 Art. 8 Absatz 1 der Bundesverfassung

  Gleichbehandlung

 Art. 9 der Bundesverfassung

  Willkür

 Art. 10 Absatz 2

    Persönliche Freiheit

Die Beurteilung durch das Bundesgericht ist wichtig um zu verhindern,

dass weitere Kantone solche Verordnungen in Kraft setzen.

Um diese Klage beim Bundesgericht zu deponieren, muss bis spätestens am

15. Februar 2006 ein Vorschuss von Fr. 5000.00

an die Kosten geleistet werden.

Originaltext der Klage siehe unter

www.amstaff.ch

nach oben


Pitbull-Verbot!

13.01.2006 | 15:51:58

BERN

Das Bundesamt für Veterinärwesen  (BVET) will Pitbulls in der Schweiz verbieten

 und für andere Kampfhunde strengere Haltungsbestimmungen erlassen.

Bundesrat Joseph Deiss hatte nach der tödlichen Bissattacke

auf den sechsjährigen Süleyman in Oberglatt (ZH) am vergangenen 1. Dezember ein Massnahmenpaket angekündigt.

Dieses wurde heute der Öffentlichkeit vorgestellt und in eine kurze Anhörung geschickt.

Pitbulls und deren Kreuzungen sollen nach dem Vorschlag des Bundes künftig verboten sein.

Die Tiere wurden gezielt auf Aggressivität gezüchtet,

 wie Hans Wyss, Direktor des Bundesamts für Veterinärwesen (BVET) sagte.

Besonders streng wird auch bei 13 weiteren Hunderassen vorgegangen.

Neben

Rottweilern und Dobermann

stehen auf der Liste :

-American Staffordshire Terrier,

-Bullterrier,

 -Cane corso,

-Dogo Argentino,

-Fila Brasileiro,

-Mastiff,

-Mastin Espanol,

 -Mastino Napoletano,

-Presa Canario,

-Staffordshire Bullterrier

-Tosa



Eine Haltungsbewilligung sollen nur Halter bekommen, die genügend Kenntnisse vorweisen,

älter als 20 Jahre sind und über einen guten Leumund verfügen.

Zudem sollen sie nachweisen müssen,

dass ihr Hund einen anerkannten Abstammungsnachweis besitzt.

Mischlinge der 13 aufgelisteten Rassen sind künftig verboten.

Wer heute bereits einen künftig verbotenen Hund besitzt, muss diesen bis am kommenden

 31. März melden.

Zeigt das Tier keine Auffälligkeiten, kann es beim Halter bleiben.

 Die Hunde werden in jedem Fall

kastriert oder sterilisiert sowie mit einem Mikrochip versehen.



Wer künftig mit einem Hund einer Rasse mit Sonderbestimmungen

oder einem Mischling solch einer Rasse in die Schweiz

in die Ferien kommen will, kann dies tun.

Pitbulls sind hingegen auch ferienhalber in der Schweiz nicht mehr erlaubt.

Als weitere Massnahme wird eine Meldepflicht für Beissunfälle eingeführt.

Tierärzte, Ärzte, Polizei, Zoll und die Erzieher von Hunden

 müssen Beissunfälle künftig dem Kanton melden.

Dasselbe gilt für verhaltensauffällige, aggressive Hunde.

Die Sofortmassnahmen gehen bis am kommenden Mittwoch

in die Anhörung, danach wird der Bundesrat entscheiden.

 

Reaktionen
 
Der American Pit Bull Terrier Club Schweiz empfindet das Massnahmenpaket als Affront. An einer ausserordentlichen GV von Anfang Februar werde der American Pit Bull Terrier Club die Lage erörtern und schauen, ob etwas gegen das vorgeschlagene Verbot unternommen werden könne, so die Präsidentin.
 
  • Der Gemeindepräsident von Oberglatt,   Werner Stähli, begrüsst das Verbot.   
  •  «Wenn man eine tödliche Hundeattacke hautnah miterlebt hat,muss man sagen, dass ein Verbot zweifellos der richtige Weg ist»,  
     
  • Die Stiftung für das Tier im Recht hat das vorgeschlagene Verbot bestimmter Hunderassen vehement abgelehnt.   Das generelle Verbot von Pitbulls und von Kreuzungen bestimmter Rassen verstosse gegendas Prinzip der Verhältnismässigkeit.   Durch gezielte Erziehungs- und Haltungsmethoden könne bei praktisch allen Rassen ein übersteigertes Aggressionsverhalten ausgelöst werden. Die Brandmarkung gewisser Hunderassen als solche sei nicht haltbar, dies sei natur- und verhaltenswissenschaftlich mittlerweile ausreichend bewiesen. 
     
  • Im Kanton Zürich sind die Vorschläge auf Zustimmung gestossen. Die Massnahmen liegen auf der Linie, wie sie der Kanton Zürich bereits grundsätzlich eingeschlagen hat,wie Kantonstierärztin Regula Vogel sagte. 
     
  • Für die Schweizerische Kynologische Gesellschaft (SKG) ist das Verbot angesichts des politischen Drucks verständlich. Dieser Entscheid sei kaum anfechtbar, auch wenn er in der Sache nicht gerechtfertigt sei, sagte SKG-Präsident Peter Rub.
     

© Copyright
 by Midnight


Letzte Aktualisierung : Freitag, 08. Februar 2008