Schweiz
- BASEL -
(14.12.2006)
Schärferes
Hundegesetz in Basel
Kampfhunde werden in Basel-Stadt künftig an die kurze
Gesetzesleine genommen. Der Grosse Rat hat am Mittwoch das
kantonale Hundegesetz deutlich verschärft. Ein Halteverbot
für potenziell gefährliche Hunde fand indes keine Mehrheit.
Die EVP und ein Teil des Grünen Bündnis' wollten das Halten
von potenziell gefährlichen Hunden in Basel-Stadt als einzig
wirksame Massnahme gleich ganz verbieten. Die Haltenden
seien das eigentliche Problem, konterte die SP; Risiken bei
einzelnen Rassen identifizieren zu wollen, sei heikel.
Vor Ausweichen auf andere Rassen warnte der Sprecher der
Gesundheits- und Sozialkommission (GSK). Das Pauschalverbot
unterlag mit 69 zu 21 Stimmen einer Bewilligungspflicht, wie
sie GSK und Regierung vorgeschlagen hatten.
Weiter als die Regierung ging die GSK auch bei der
Definition der Hunderassen, die als potenziell gefährlich
gelten: Neben rassenreinen Hunden und Kreuzungen fallen auch
Einzelhunde darunter, wenn ihr äusseres Erscheinungsbild
vermuten lässt, dass sie von einer potenziell gefährlichen
Rasse abstammen.
Die SVP wollte bei beiden Punkten die Kommissionsfassungen
den weniger scharfen der Regierung vorziehen, wurde aber
klar überstimmt. Weitere SVP-Änderungsanträge scheiterten
ebenso deutlich, darunter einer gegen das Zucht- und
Haltungsverbot für Kampfhunderassen - das sei «rassistisch»,
mahnte ihr Sprecher.
Besitzern eines potenziell gefährlichen Hundes wird zudem
das Halten zusätzlicher Hunde untersagt. Die Regierung hätte
nur einen Kampfhund pro Halter zulassen, aber keine
Maximalzahl von anderen Hunden vorgeben wollen. Unbestritten
waren für alle Hunde obligatorische Haftpflichtversicherung,
Kennzeichnung und Registrierung.
Das Gesetz enthält keine fixe Liste potenziell gefährlicher
Rassen; die Regierung kann künftig einzelne Rassen
verbieten. Hunde können bei Gefahr beschlagnahmt und
eingeschläfert werden. Hauptziel der mit dem Nachbarkanton
Baselland abgesprochenen Revision ist die Sicherheit der
Bevölkerung. (sda)
Quelle:
azonline
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Schweiz- (22.11.2006)
Erschütternde Details des Pitbull-Angriffs in Oberglatt
Die
drei Pitbulls gingen zunächst auf eine Frau und ihr kleines
Kind los. Erst als die Hunde den kleinen Suleyman
entdeckten, liessen
sie von ihr ab. Die Frau ist heute noch völlig
traumatisiert.
Die Hunde zwängten sich am 1. Dezember 2005 auf die
Terrasse,
entwichen ins Freie und rannten frei herum. Die
Lebenspartnerin des
Hauptangeklagten konnte nur zwei Hunde in ein Auto sperren.
Die drei übrigen rannten davon und bedrohten zunächst eine
damals
25-jährige Frau und ihren vierjährigen Sohn.
Sie liessen von ihnen ab,
als sie des sechsjährigen Suleyman auf dem Weg zum Kindergarten
Gewahr wurden.
Die Frau ist seither wegen chronischer Angstzustände und
weiteren
Störungen arbeitsunfähig und getraut sich nicht mehr allein auf
die
Strasse. Der Sechsjährige flüchtete Richtung Kindergarten, was
laut
Anklage den nie unterbundenen Jagd- und Hetztrieb der Hunde
weckte.
Sie rissen den Knaben zu Boden und zerfleischten ihn
minutenlang,
zerbissen sein Gesicht, verletzten ihn schwer am Hals und rissen
ihm
Teile der Kopfhaut ab. Der Knabe starb wahrscheinlich noch
während des Angriffs.
Die etwa zehn Monate alten Kampfhunde waren bei der Mutter des
Hauptangeklagten in einem einzigen Zimmer aufgewachsen. Gemäss
Anklage wurden die Tiere nie spazieren geführt, nie an Leine und
Halsband gewöhnt und hatten nie Kontakt zu andern Menschen. Die
Junghunde hätten deshalb eine Gefahr für Dritte dargestellt.
Die fünf Hunde waren in Oberglatt auf einer Terrasse in einem
behelfsmässigen Unterstand untergebracht, der aus einem Brett
und
einem Bettrost bestand. Laut Anklage hatten sie eine Fläche von
etwa
3,75 Quadratmetern zur Verfügung, konnten aber nicht stehen: Der
Unterstand war zu wenig hoch.
Der heute 42-jährige Halter hatte Ende November 2005 zusammen
mit
seiner Lebenspartnerin bei seiner betagten Mutter in Italien
fünf
junge Pitbulls abgeholt und nach Oberglatt gebracht. Ein dort
wohnhafter Schweizer hatte dem Italiener einen Junghund
abgekauft.
Der weiterhin inhaftierte Hauptangeklagte soll wegen
fahrlässiger
Tötung und fahrlässiger schwerer Körperverletzung für
zweieinhalb
Jahre ins Gefängnis. Für seine Lebenspartnerin werden wegen der
gleichen Delikte sowie wegen falscher Anschuldigung und
Irreführung
der Rechtspflege 16 Monate Gefängnis bedingt beantragt; sie
hatte
einen Klinikpfleger zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt.
Für den
Wohnungsinhaber werden 14 Monate Gefängnis bedingt gefordert.
Die
Hauptverhandlung des Bezirksgerichts Dielsdorf beginnt am
18.Dezember in Zürich.
Quelle:
20min
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Wallis - (05.11.2006 20:52)
VISP
Der Walliser Staatsrat
Thomas Burgener (SP)
ist in der Nacht zum Samstag in Paudex
VD mit seinem Auto verunfallt.
Er wurde nicht verletzt.
Allerdings ist er seinen Fahrausweis los,
da er einen
Alkoholpegel von 1,5 Promille hatte.
Der
Unfall wurde von Burgener selbst in einer Medienmitteilung mit
der Überschrift "Schwerer Fehltritt" publik gemacht. Wie der
Gesundheitsdirektor darin schreibt, war er in der betreffenden
Nacht von Visp in Richtung Genf zu einem Verwandtenbesuch
unterwegs. In Villeneuve VD habe er die Autobahn verlassen und
die Strasse entlang des Sees gewählt.
In
Paudex, kurz vor Lausanne, schlief er am Steuer kurz ein,
touchierte in der Folge mehrere Baustellen-Abgrenzungen und
prallte am rechten Strassenrand auf eine Mulde, wie Burgener den
Unfallhergang beschreibt. Dank des Airbags habe er dem Auto
unverletzt entsteigen können
Er sei "erheblich alkoholisiert" gewesen. Der Atem-Test
habe einen Gehalt von 1,5 Promille ergeben. Der Fahrausweis
sei ihm auf der Stelle entzogen worden. "Ich bedauere diesen
Vorfall, den ich als schweren Fehltritt qualifiziere". Er
habe das Permis seit 30 Jahren, und dies sei sei erster
Fahrausweisentzug.
IM
JAHR STERBEN 100e UNSCHULDIGEN LEUTEN, WEGEN BETRUNKENE
AUTOFAHRER.
THOMAS BURGENER IST DERJENIGE DER IM WALLIS DAS HUNDEVERBOT
VERSCHÄRFTE.
Und solche
Politiker wollen Gesetze machen???
Quelle:
Z!sch
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(Wallis)
VORSICHT
- An alle Tierbesitzer und bitte weitersagen !!!
Vergiftungsfall in
Naters
Gestern Abend (Di.
10.10.06) ist in Naters ein Vergiftungsfall mit Metatabletten
aufgetreten. Die Tabletten waren in einem Wurstzipfel versteckt,
welches von einem mittelgrossen Hund gefressen wurde. Der
Wurstzipfel wurde in unmittelbarer Nähe des Bahnhof Naters
ausgelegt.
Symptome bei einer
Metavergiftung sind Zittern, Übererregbarkeit, zentralnervöse
Störungen (Gangstörungen bis zum Torkeln und Umfallen,
Ruderbewegungen etc.). Es kann auch Erbrechen auftreten. Eine
Metavergiftung erfordert zwingend eine tiermedizinische
Versorgung.
Gut wäre, wenn der/die
TäterIn überführt werden könnte. Tiere sind keine Sache mehr!
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(Wallis)
25.10.2006
SITTEN - 225
Hunde geprüft – zwei getötet
Erstes
Resultat: Zwei wurden eingeschläfert.
Das Wallis überprüft derzeit
sämtliche Kampfhunde, im Ganzen 373.
Im Wallis gilt ein Verbot von zwölf
Kampfhunde-Rassen und deren Kreuzungen.
Demnach sind 373 Hunde registriert.
Bisher sind 225 überprüft worden.
Dies sind
gemöss Staatskanzlei die Resultate:
163 Tiere oder 72 Prozent wurden als «unter Kontrolle des
Herrchens stehend» eingestuft.
Diese hätten
eine ausreichende Erziehung erhalten und zeigten Menschen
gegenüber ein gutes Sozialverhalten. Die Besitzer dieser
Hunde erhalten, obwohl zu verbotenen Hunderassen zählend,
eine Genehmigung. Die Hunde müssen aber weiterhin an der
Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.
54 weitere Hunde oder 24 Prozent wurden
als «korrekturfähig» eingestuft. Sie weisen Erziehungsmängel
oder Mängel im Sozialverhalten auf und gehorchen ihrem Herrn
nicht immer. Diese Hunde müssen innert zwölf Monate 20
Erziehungskurse beim Schweizerischen Kynologischen Verband
besuchen. Anschliessend gibt der Hundeausbildner eine
Beurteilung über die Fortschritte des Hundes an das
Veterinäramt ab.
8 Hunde oder 4 Prozent wurden vom Tierarzt
als gefährlich eingestuft; das Paar «Herr/Hund» stelle ein
objektives Risiko für die Öffentlichkeit dar. Diese Tiere
müssen an individuellen Erziehungskursen oder
umfangreicheren Verhaltensprüfungen teilnehmen, bevor
definitiv entschieden wird. Zwei dieser acht Hunde wurden
von ihrem Besitzer jedoch bereits spontan eingeschläfert.
Jene Hundehalter, die ihre als verbotene
Kampfhunde eingestufte Tiere nicht wie von der Walliser
Regierung vorgeschrieben bis Ende September einer
Wesensprüfung unterzogen haben, werden nun vom Veterinäramt
kontaktiert, um die Situation zu klären.
Falls sich ein Hundehalter weigern sollte,
seinen Hund diesen Beurteilungen zu unterwerfen, würden
weiter gehende Massnahmen getroffen. Jegliche Einfuhr von
Hunden, die zu einer der verbotenen Rassen gehören, sowie
die Fortpflanzung von Hunden der verbotenen Rassen, die eine
Genehmigung erhalten haben, bleibt weiterhin untersagt.
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(Schweiz)
21.o9.06
FLIMS/GR
Der Ständerat verordnet den
Hundehaltern neue Pflichten.
Er will eine
Haftpflichtversicherung und eine Ausbildung. Und: Der Bund und
nicht die Kantone sollen die Bevölkerung vor gefährlichen Hunden
schützen.
Der Ständerat hat heute eine Motion der Freisinnigen überwiesen.
Diese verlangen eine obligatorische Haftpflichtversicherung und
eine Ausbildung für Hundehalter.
«Nach dem was passiert ist, kann nicht einfach zur Tagesordnung
übergegangen werden», sagte Peter Bieri (CVP/ZG) im Namen der
vorberatenden Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur
(WBK). Es müsse Aufgabe des Bundes und nicht der Kantone sein,
die Bevölkerung vor gefährlichen Hunden zu schützen.
Die WBK empfahl die Motion einstimmig zur Annahme, der Rat
folgte ohne Widerspruch. Bundesrätin Doris Leuthard verteidigte
das Anliegen ebenfalls. Zwar habe der Bundesrat bereits eine
Meldepflicht für Beissunfälle eingeführt, aber es gebe weiterhin
Handlungsbedarf.
Deshalb habe der Bundesrat auch schon im vergangenen Frühling
beschlossen, eine Verschärfung der Haftpflicht für Hundehalter
und ein Versicherungsobligatorium zu prüfen.
Gestützt auf das neue Tierschutzgesetz will der Bundesrat zudem
auch vorschreiben, dass Hundehalter in bestimmten Fällen Kurse
besuchen und eine Prüfung ablegen müssen. Der Nationalrat hatte
die Motion in der letzten Sommersession ebenfalls überwiesen.
Ein nationales Verbot von Kampfhunden stand nicht zur
Diskussion.
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(Schweiz)
28.o8.06
" Wieder geht es los mit Ihren
hirnverbrannte Verbote "
" Es ist an der Zeit das alle Clubs
sich zusammen schliesen "
Für Verbot von Kampfhunden
VOGELGRIPPE-GESCHÄFT
Der Hühnertöter
Von
Anne Seith
Derk van Wijk wird
fürs Töten von Geflügel bezahlt. Mit seiner Firma HKI hat er
diverse Maschinen für die Massentötung riesiger
Hühnerbestände entwickelt. Die Vogelgrippe bedeutet für ihn
ein gutes Geschäft.
Wageningen - Derk
van Wijks Humor ist gewöhnungsbedürftig. "Es fährt ein Zug
nach nirgendwo", kalauert der Unternehmer, als er
Videoszenen und Fotos seines ersten Großeinsatzes zeigt. Auf
dem Laptop-Monitor wird gerade eine Horde Puten auf ein
Förderband getrieben, das in einer Röhre verschwindet. Darin
wartet hochdosiertes Kohlendioxid auf die Tiere.
"Sie schlafen ein, das ist die humanste Methode von allen",
kommentiert van Wijk die Szene. Wie auf Befehl fährt auf dem
Bildschirm ein Huhn vorbei, verbiegt den Hals nach hinten,
öffnet einmal wie in Zeitlupe den Schnabel, dann bleibt der
Kopf auf dem Rücken liegen. "Sie sehen, die flattern nicht
mal."
Die 350.000 bis 400.000 Euro teure "AED Eco" - so heißt die
mobile Tötungsanlage - werde wegen des Preises nur selten
bestellt, sagt van Wijk. Er hat auch Günstigeres im
Sortiment, bei 10.000 Euro geht es los. Außerdem hilft seine
Zehn-Mann-Firma HKI mit Sitz im niederländischen Wageningen,
Einsatzpläne gegen die Vogelgrippe zu erstellen und setzt
sie gegebenenfalls auch um. Eine halbe Millionen Hühner
könnten so in zwei Tagen professionell umgebracht werden,
garantiert er etwa dem Landkreis Grafschaft Bentheim. Van
Wijk würde dann mit Hunderten Helfern anrücken.
Sein Geschäft blüht. 30 bis 40 Anlagen habe er allein in den
vergangenen sechs Monaten verkauft, sagt er - so viele wie
sonst in einem Jahr. Nach Spanien, Belgien und Deutschland
liefert er seine Apparaturen. Meistens engagieren ihn
Behörden oder Gemeinden, auch Verbände oder Großbetriebe
gehören zum Kundenstamm. Selbst in China hat van Wijk mehrere
Monate in Vogelgrippe-Fragen beraten.
Dabei sei er doch nur ein "kleiner Hühnertöter", witzelt er
und fügt schnell hinzu. "Man muss ein bisschen lustig sein,
die Sache ist schlimm genug." Van Wijk kennt die Vorurteile
gegen sein Geschäft. Tierschutzvereine lobten seine
Methoden, sagt er deshalb mit nachdrücklichem Nicken.
Die biologisch abbaubaren "Big Bags" lassen daran Zweifel
aufkommen. In solche Riesen-Mülltüten werden lebende Puten
und Hähne hineingeschmissen und vergraben. Für den
asiatischen Markt genau das Richtige, erklärt van Wijk -
weil dort viel Arbeitskraft aber wenig Geld zur Verfügung
stehe. "Man kann auch CO2 in die Säcke zum Töten hineingeben",
verteidigt er die Methode.
Tote Küken für die Falken
Letztendlich ist van Wijk Geschäftsmann, und das durch und
durch. Er ist nicht nur Partner bei HKI sondern auch
Mitbegründer einer Softwarefirma und eines Unternehmens, das
mit Stromoptionen handelt. Damit verdient er immerhin so
gut, dass er sich neben seinem Audi zwei Porsches und einen
Alfa Romeo leisten kann, Baujahr 1964. Mit der
professionalisierten Tierbeseitigung, die er auch für
Schweine, Ziegen oder Schafe anbietet, hat er einen
lukrativen und kaum entdeckten Markt gefunden. Seuchen wird
es immer geben. Auf deren Bekämpfung spezialisierte
Unternehmen seien dagegen rar, sagt van Wijk.
Allerdings sei die Geschäftsidee
nicht aus dieser Überlegung heraus entstanden. Sein
ehemaliger Partner, Harm Kiezebrink, habe eigentlich eine
Methode gesucht, um die bei der Zucht von Legehennen
unerwünschten männlichen Küken tierfreundlich zu töten,
erklärt van Wijk. "Die wurden sonst geschreddert, ertränkt
oder erschlagen", sagt van Wijk.
In der von Kiezebrink entwickelten Maschine, die aussieht
wie ein riesiger Geschirrspüler, können rund 60
Ein-Tages-Küken im Kreis fahren und mittels geregelter
CO2-Zufuhr "sanft entschlafen". Weil die Tiere ohne Stress
sterben, eignen sie sich hervorragend als Futter etwa für
Falken. Noch heute liefert HKI die Maschinen deshalb nach
Saudi-Arabien, wo Falkenzucht das Lieblingshobby der
Scheichs ist.
Heute ist der Kampf gegen die Vogelgrippe für HKI das
Hauptgeschäft. Dafür hat das Unternehmen eine ganze Serie
von Apparaturen im Angebot.
"One size doesn't fit
all", doziert van Wijk. Auf seinem Bildschirm erscheinen
Aufnahmen vom Großeinsatz 2003 in Holland, als die
HKI-Truppen rund 26 Millionen Tiere keulten und entsorgten.
Schubkarren mit Bergen von Hühnerkadavern,
Dutzende Helfer in Overalls und
mit Mundschutz.
Hühner werden kopfüber an einer
Art Eisengarderobe aufgehängt und dann durch ein elektrisch
aufgeladenes Wasserbad gezogen.
"Meinen Kindern will ich das
nicht zeigen", sagt van Wijk. Natürlich habe es bei den
ersten Versuchen auch schlimme Szenen gegeben, fügt er fast
ärgerlich an. Etwa als man einen ganzen Stall unter Gas
setzen wollte, aber zu wenig einpumpte. Da machten die Tiere
unheimliches Gezeter, "bei manchen musste man hinterher die
Füße abschneiden, weil sie sich so fest an die Stange
gekrallt hatten." Genau deshalb sei es wichtig, die Arbeit
zu professionalisieren.
Auf den Firmenprospekt ließ van Wijk trotzdem lieber einen
Falkenkopf drucken. "Man muss das ein bisschen schick
verpacken."
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(Wallis)
12.o3.06
>
>>>
Sonntag`s New`s
<<
<<
(Schweiz-Deutschland-Frankreich)
Warnung vor dubiosen
Hundehändlern eingesandt.
Wir
warnen vor
2 Schweizern,
die sogenannte Kampfhunde (vor allem Pitbulls)
aus
Deutschland holen, mit ihnen züchten und die Welpen für
Hundekämpfe
wieder
verkaufen.
Es ist
ein Schweizerehepaar. Sie können zusammen oder einzeln
auftreten.
Der Mann
soll kürzlich auch in München beim Verein
«Kampfhunde in Not»
aufgetaucht sein.
Der Mann hat bei uns in der Schweiz in diversen Schweizer
Kantonen bereits
Tierhalteverbot, aufgrund seiner zum Teil tierqälerischen
Haltung der Tiere,
vorallem Hunde, aber auch Katzen, und andere Tiere.
Soweit man weiss, wohnt er in Basel oder Umgebung, hat da
aber keine Hunde,
die hält er in Süddeutschland und Norditalien.
Vorgehen kann man gegen diesen Mann nicht, das heisst,
hier in der Schweiz kann nichts gegen ihn unternommen
werden,
da die eindeutigen Beweise fehlen um ihn einklagen zu
können.
Er betreibt Hundehandel im grossen Stil - vorwiegend mit
Hunden der Rasse
American Pit Bull Terrier, deren Welpen er für die
verbotenen, grausamen
Hundekämpfe, verkauft.
Schweizer Tierfreunde sind ihm weiter auf den Fersen, können
momentan aber
nicht gegen ihn vorgehen, es ist ein richtiger
Beweisnotstand, sondern die
Behörden nur vor ihm warnen und bitten, ein Auge auf ihm zu
haben. Leider
wird das oft je nach Amt oder Stelle entweder mit einem
Lächeln abgetan wird
oder es werden nur irgendwelche unverbindliche Zusagen
gemacht.
Darum ist es wichtig, dass so viele Leute wie möglich
wissen, was der
betreffende Mann
für ein Typ ist und was er mit den Hunden vorhat.
Nur so können wir momentan die Hunde vor ihm schützen.
Das Tätigkeitgebiet des sauberen Paares ist hauptsächlich
Deutschland,
Oesterreich, aber auch die Schweiz und Frankreich, überall
dort wo eine
gewisse Hysterie über «Kampfhunde» ausgebrochen ist,
und die Hunde und ihre Halter in Not kommnen.
Aus juristischen Gründen dürfen wir die Namen des Paares
nicht hier
veröffentlichen, möchten jedoch alle, Halter oder Tierheime,
warnen, die mit
sogenannten «Kampfhunden» (Pit Bulls und andere), zu tun
haben. Die Tiere
werden nicht, wie versprochen, gerettet und umplaziert,
sondern es erwartet
sie, oder ihre Welpen, ein grausames Schicksal.
Prüfen Sie die Identität und allfällige Autorisation
(Ermächtigung),
in der Schweiz braucht es eine behördliche,
kantonale Bewilligung für Hundehandel,
der «Retter» oder Käufer von sogenannten «Kampfhunden»
gewissenhaft.
Mfg Jovi u Midnight
!!! Helft mit !!!
" Solche Leute zu stoppen "
Kampfhundeverbot kommt wohl doch nicht
Volkswirtschaftsminister Joseph Deiss will das Verbot von
Pittbulls und anderen Hunderassen offenbar zurückziehen!
Wie die NZZ
am Sonntag unter Berufung auf
bundesratsnahe Quellen meldet, schlug Deiss den Verzicht auf
rassenspezifische Massnahmen dem Gesammtbundesrat vor. Der
Bundesrat trat am Mittwoch noch nicht auf das Papier ein weil
Samuel Schmid im Ausland weilte.
Gegen die
ursprünglichen von Deiss selber vorgeschlagenen Massnahmen
hatten insbesondere die FDP-und SVP-Bundesräte Bedenken
angemeldet. Deiss will nun die Verschärfung der Haftungsregeln
für Tierhalter vorschlagen.
Teletext 116 Sf1 5.3.2006
http://www.swisstxt.ch/SF1/116-00.htm
07.03.2006 | 14:59:42
BERN
Bundesrat Deiss sprach heute deutliche Worte zum
Pitbull-Verbot: «Wenn es nach mir gegangen wäre, wäre es
in Kraft.» Und verriet, wie er nun vorgeht.
Will den Bundesrat mit Motionen aus dem
Parlament bearbeiten: Joseph Deiss.
|
|
Wirtschaftsminister Deiss will ein
Pitbull-Verbot und Massnahmen gegen 13 weitere
gefährliche Hunderassen. Dies hielt er heute gegenüber
Radio DRS fest.
Im Bundesrat aber wurde er von der SVP/FDP-Mehrheit
ausgebremst (im BLICK).
Das Problem sei, so Deiss, dass die rechtlichen
Grundlagen und die Verfassungsgrundlage von gewissen
Seiten in Frage gestellt worden seien. Seiner Meinung
nach bestehe aber Handlungsbedarf.
Und dann spricht der CVP-Bundesrat Klartext: Falls sich
ein Vorfall wie die tödliche Pitbull-Attacke auf den
sechsjährigen Süleyman wiederhole, müssten sich
diejenigen erklären, die zu wenig rasch gehandelt
hätten.
Deiss gibt nicht auf und will sich Rückendeckung beim
Parlament holen. Ab nächster Woche sind in den
zuständigen Kommissionen identische Motionen traktandiert. Diese verlangen ? wie Deiss auch ?
sofortiges Handeln via Tierschutzgesetz.
Falls der Schluss gezogen werde, dass das
Tierschutzgesetz nicht die richtige Grundlage sei, sei
nicht mehr sein Departement verantwortlich und ein
anderes müsse das Dossier behandeln. So könne es sich
beispielsweise um eine Polizeifrage handeln oder die
Verantwortung werde wieder an die Kantone übergeben. Was
dann passiere, wisse man ja, sagte Deiss.
Der Walliser Staatsrat
Thomas Burgener zum Kampfhunde-Streit
«Der Bundesrat
handelt zynisch»
VON GEORGES WÜTHRICH
nach oben
06.03.2006 | 23:53:44
BERN
Am
Freitag entscheidet der Bundesrat: Zieht er das
Pitbull-Verbot tatsächlich zurück? Der Walliser
Staatsrat Thomas Burgener (52, Bild) hofft noch auf eine
Wende in letzter Minute. Burgener hat in seinem Kanton
bereits ein Verbot durchgesetzt.
BLICK: Herr Staatsrat, Joseph Deiss hat offenbar
resigniert und will das Pitbull-Verbot am Freitag gar
nicht mehr in den Bundesrat bringen. Was halten Sie
davon?
THOMAS BURGENER: «Die knappe Mehrheit des
Bundesrates macht in dieser Frage eine schwache Figur.
Das Verhalten ist sogar irgendwo zynisch, wenn man sich
in Erinnerung ruft, was schon alles passiert ist. Ich
möchte jedenfalls die Verantwortung nicht übernehmen,
die der Bundesrat auf seine Schultern lädt, wenn er
nicht handelt.»
Haben Sie die Hoffnung auf den Bundesrat aufgegeben?
«Nein, er hat es immer noch in der Hand, ein Verbot zu
erlassen. Es müsste ihm eigentlich bewusst sein, dass er
in breiten Kreisen der Bevölkerung das Vorurteil
zementiert, die Politik sei nicht in der Lage, auf ein
derart tragisches Ereignis zu reagieren. Nach dem Motto:
Sie schnurren nur und machen nichts.»
Und wenn das Versprechen von Deiss an die Eltern des
kleinen Süleyman, zu handeln, doch gebrochen wird?
«Dann muss das Parlament das Heft in die Hand nehmen und
den Bundesrat dazu zwingen. Mit den beiden Vorstössen,
die noch in dieser Session behandelt werden sollen, hat
das Parlament einen wirksamen Hebel in der Hand.»
Sie haben gehandelt und im Walliser Staatsrat ein
Verbot für 12 gefährliche Hunderassen durchgesetzt.
Bleibt das Verbot in Kraft, wenn der Bund nicht handelt?
«Selbstverständlich, ausser das Bundesgericht sagt etwas
anderes. Es ist gegenwärtig noch eine Beschwerde in
Lausanne hängig. Wir haben eine klare gesetzliche
Grundlage, die es uns erlaubt, eine Liste von
Hunderassen festzulegen, deren Haltung in unserem Kanton
untersagt ist. Genau das haben wir getan. Die Massnahme
trifft im Übrigen nur 1,7 Prozent der Hunde im Kanton
Wallis. Und es wäre natürlich nur vernünftig, wenn das
Kampfhunde-Verbot in der Schweiz einheitlich geregelt
würde.»
Müssen im Wallis registrierte Kampfhunde getötet
werden?
«Es gilt ein Übergangsregime bis zum September 2006. Bis
dann werden alle betroffenen Hunde und Halter überprüft.
Wenn die Hunde erwiesenermassen nicht gefährlich sind
und auch nicht miserabel gehalten werden, erhalten sie
ein Gnadenbrot.»
Pitbull-Verbot: Es
pressiert! |
BERN. Der Unmut über den zaudernden
Bundesrat wächst. Ständeratspräsident Rolf
Büttiker (55) setzt der Landesregierung das
Messer an den Hals: «Wir haben das Thema
jetzt definitiv am 15. März auf die
Traktandenliste gesetzt. Der Bundesrat muss
am Freitag entscheiden. Er muss jetzt
endlich vorwärts machen.»
Schon heute Dienstag wollte der Ständerat
den Vorstoss seiner Kommission für
Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK)
behandeln, der das Gleiche will, was
Bundesrat Joseph Deiss ursprünglich wollte:
ein rasches Pitbull-Verbot. Doch der
zerstrittene Bundesrat schiebt die
Beantwortung dieser Motion vor sich her und
Deiss krebst zurück, um wenigstens noch eine
Mini-Lösung ins Trockene zu bringen.
|
|
ARDON VS
Die Walliser
Vereinigung für den respektvollen Umgang mit Hunden will ein
allfälliges Verbot von gefährlichen Hunderassen mit einer
Volksinitiative bekämpfen.
Die
Initiativtext soll statt des Verbots eine Zulassung für Halter
von Hunden über 15 Kilogramm vorsehen, wie die Präsidentin der
Vereinigung sagte.
Dazu
müssten Halter und Hund einen Sensibilisierungskurs besuchen und
nach sechs Monaten eine Prüfung ablegen.
Auf
diese Weise werde die Bevölkerung besser geschützt als mit
Rasseverboten und Maulkörben.
Das
Verbot von Pitbulls und Kreuzungen ist eine der Massnahmen, die
das Bundesamt für Veterinärwesen als Folge des tödlichen
Beissunfalls im zürcherischen Oberglatt vorgeschlagen hatte.
Der
Bundesrat soll über eine entsprechende Verordnung Anfang Februar
entscheiden.
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Klage gegen den Kanton Wallis
Der
ASTC beteiligt sich an einer Klage beim Bundesgericht
gegen den Kanton Wallis
bezüglich des Verbotes von 12 Hunderassen.
Es
geht darum, dieses ultimative Verbot vom Bundesgericht
beurteilen zu lassen.
Gemäss Klageschrift verletzt dieses Verbot
den
Art. 8 Absatz 1 der Bundesverfassung
Gleichbehandlung
Art. 9 der Bundesverfassung
Willkür
Art. 10 Absatz 2
Persönliche Freiheit
Die
Beurteilung durch das Bundesgericht ist wichtig um zu
verhindern,
dass
weitere Kantone solche Verordnungen in Kraft setzen.
Um
diese Klage beim Bundesgericht zu deponieren, muss
bis spätestens am
15.
Februar 2006 ein Vorschuss von Fr. 5000.00
an
die Kosten geleistet werden.
Originaltext der Klage siehe unter
www.amstaff.ch
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Pitbull-Verbot!
13.01.2006 | 15:51:58
BERN
Das
Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) will Pitbulls in
der Schweiz verbieten
und
für andere Kampfhunde strengere Haltungsbestimmungen
erlassen.
Bundesrat Joseph Deiss hatte nach der tödlichen
Bissattacke
auf
den sechsjährigen Süleyman in Oberglatt (ZH) am
vergangenen 1. Dezember ein Massnahmenpaket angekündigt.
Dieses wurde heute der Öffentlichkeit vorgestellt und in
eine kurze Anhörung geschickt.
Pitbulls und deren Kreuzungen sollen nach dem Vorschlag
des Bundes künftig verboten sein.
Die
Tiere wurden gezielt auf Aggressivität gezüchtet,
wie
Hans Wyss, Direktor des Bundesamts für Veterinärwesen (BVET)
sagte.
Besonders streng wird auch bei 13
weiteren Hunderassen vorgegangen.
Neben
Rottweilern und Dobermann
stehen auf der Liste :
-American Staffordshire Terrier,
-Bullterrier,
-Cane corso,
-Dogo Argentino,
-Fila Brasileiro,
-Mastiff,
-Mastin Espanol,
-Mastino Napoletano,
-Presa Canario,
-Staffordshire Bullterrier
-Tosa
Eine
Haltungsbewilligung sollen nur Halter bekommen, die
genügend Kenntnisse vorweisen,
älter als 20 Jahre sind und über einen guten Leumund
verfügen.
Zudem sollen sie nachweisen müssen,
dass
ihr Hund einen anerkannten Abstammungsnachweis besitzt.
Mischlinge der 13 aufgelisteten Rassen sind künftig
verboten.
Wer heute bereits einen künftig verbotenen Hund besitzt,
muss
diesen bis am kommenden
31. März melden.
Zeigt das Tier keine Auffälligkeiten, kann es beim Halter
bleiben.
Die Hunde werden in jedem Fall
kastriert oder sterilisiert sowie mit einem Mikrochip
versehen.
Wer
künftig mit einem Hund einer Rasse mit
Sonderbestimmungen
oder
einem Mischling solch einer Rasse in die Schweiz
in
die Ferien kommen will, kann dies tun.
Pitbulls sind hingegen auch ferienhalber in der
Schweiz nicht mehr erlaubt.
Als weitere Massnahme wird eine Meldepflicht für
Beissunfälle eingeführt.
Tierärzte, Ärzte, Polizei, Zoll und die Erzieher von
Hunden
müssen Beissunfälle künftig dem Kanton melden.
Dasselbe gilt für verhaltensauffällige, aggressive
Hunde.
Die Sofortmassnahmen gehen bis am kommenden Mittwoch
in die Anhörung, danach wird der
Bundesrat entscheiden.
Der American Pit Bull
Terrier Club Schweiz empfindet das
Massnahmenpaket als Affront. An
einer ausserordentlichen GV von
Anfang Februar werde der American
Pit Bull Terrier Club die Lage
erörtern und schauen, ob etwas gegen
das vorgeschlagene Verbot
unternommen werden könne,
so die Präsidentin.
-
Der Gemeindepräsident von
Oberglatt, Werner
Stähli, begrüsst das Verbot.
-
«Wenn man eine tödliche
Hundeattacke hautnah miterlebt hat,muss
man sagen, dass ein Verbot
zweifellos der richtige Weg ist»,
-
Die Stiftung für das Tier im
Recht hat das vorgeschlagene Verbot
bestimmter Hunderassen vehement
abgelehnt. Das
generelle Verbot von Pitbulls und
von Kreuzungen bestimmter Rassen
verstosse gegendas Prinzip der
Verhältnismässigkeit.
Durch gezielte Erziehungs- und
Haltungsmethoden könne bei praktisch
allen Rassen ein übersteigertes
Aggressionsverhalten ausgelöst
werden. Die Brandmarkung gewisser
Hunderassen als solche sei nicht
haltbar, dies sei natur- und
verhaltenswissenschaftlich
mittlerweile ausreichend bewiesen.
-
Im Kanton Zürich sind die
Vorschläge auf Zustimmung gestossen.
Die Massnahmen liegen auf der Linie,
wie sie der Kanton Zürich bereits
grundsätzlich eingeschlagen hat,wie
Kantonstierärztin Regula Vogel
sagte.
-
Für
die Schweizerische Kynologische
Gesellschaft (SKG) ist das Verbot
angesichts des politischen Drucks
verständlich. Dieser Entscheid sei
kaum anfechtbar, auch wenn er in der
Sache
nicht
gerechtfertigt sei, sagte
SKG-Präsident Peter Rub.
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