Wichtige Meldungen

Hundegesetze in der Schweiz

Willst Dich informieren welche Gesetze momentan,

 in den jeweiligen Kantone der Schweiz herrschen ???

Hier einen Link in dem, das aktuellste zu sehen ist.

Quelle: www.tierimrecht.org

 

Kantonale Hundegesetzgebungen

 


 

Fahren Sie nicht nach Holland - Sie könnten ohne Ihren Hund wieder zurück kommen!

          

Von vielen wurde ich in den letzten Wochen gefragt, ob auch Hunde von Touristen, die wie Pitbull oder Amstaff oder deren Mixe aussehen, in den Niederlanden beschlagnahmt und getötet werden können.
  
Hier nun die Antwort der niederländischen Botschaft in Berlin. Bitte verbreitet dieses Schreiben überall, nehmt den Sachverhalt auf eure HP's und warnt die Leute, die seit Jahren mit ihren Pits (eine vage Ähnlichkeit genügt unter Umständen für ein Todesurteil) dorthin fahren und das Gesetz nicht kennen. 
   
Alle Leute, die Mischlinge mit breitem Kopf und kurzem glatten Fell haben, sollten nicht dorthin fahren. Schön wäre es, wenn sich Halter anderer Rassen mit uns solidarisieren würden.  (Text von Frau Barbara Nolte)

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"vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20. April 2007, die wir vom niederländischen General-Konsulat in Düsseldorf erhielten.
    
Seit 1993 ist die Einfuhr in die Niederlande von Hunden des Typs Pitbull-Terrier verboten. Dies sind Hunde, die in wesentlichem Maße den Kennzeichen entsprechen, die in der Regelung über aggressive Tiere (RAD) aufgeführt sind. Für Hunde, die sehr den Pitbullartigen gleichen, wie z. B. den amerikanischen Staffordshire-Terrier und den Bullterrier, gilt, dass sie nur dann erlaubt sind, wenn sie einen durch die Fédération Cynologique Internationale (FCI) anerkannten Stammbaum haben. Hiervon kann keine Ausnahme gemacht werden; auch nicht für die Hunde, die allen deutschen Regelungen genügen.

        
Wenn man in den Niederlanden mit o.a. Hundetyp, dessen Einfuhr in die Niederlande verboten ist, angehalten wird, dann wird der Hund beschlagnahmt."

      

Mit freundlichem Gruß
Josephina Lambeck
Botschaft des Königreichs der Niederlande
Büro für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität
Klosterstraße 50
10179 Berlin
Telefon: 030 20956 480
Telefax: 030 20956 481"

 


 

An Alle
Presse, Hundeclubs,
Rasseclubs, Privattrainer, Interessierte


Freiburger Staatsrat versus Hundehalter- und Ausbildner
oder eine Neverending-Story nimmt immer unsinnigere Züge an


Wie das „OK Hundehalter wehren sich!“ bereits anlässlich des Referendums
gegen das neue Hundegesetz festgehalten hat, werden ALLE Hundehaltenden
und neu auch die Ausbildner im Kanton Freiburg schikaniert. Jetzt haben
wir es schwarz auf weiss!

Nach dem Motto „Je weniger Hunde, desto weniger Gefahr“ hat der Staatsrat
unsinnige, realitätsfremde und, entschuldigen Sie die klare Wortwahl,
völlig untaugliche Massnahmen beschlossen. Wenn Sie die folgenden
Ausführungen zur Kenntnis nehmen, werden allen, welche nur halbwegs eine
wage Ahnung von Kynologie haben, die Haare zu Berge stehen.

Der Freiburger Staatsrat zur „Typisierung“ Pitbull
Der Staatsrat hat beschlossen, dass jeder Hund des „Typ’s Pitbull“ (oder
der wie ein solcher aussieht!) verboten wird. Die Veterinäre sollen
entscheiden, welcher Hund diesem Typ entspricht. Der „Typ Pitbull“ wurde
vor weit über 100 Jahren von den grossen Zuchtverbänden UKC und später
auch von der ADBA und der AKC als eigenständige Rasse anerkannt. Somit
entspricht dieses Vorgehen einem Rasseverbot.

Kommentar OK: Es ist heute aus wissenschaftlicher und auch Experten-Sicht
unmöglich – insbesondere im Welpen-Alter - zu erkennen, ob es sich um
einen American Pitbull Terrier oder nur teilweise artverwandten Hund
handelt. Auf diesen Punkt weisen die Fachleute schon lange hin. Auch nicht
sinnvoll ist es, ein Rasseverbot auszusprechen. Aktuelle Beispiele aus
Frankreich und Deutschland untermauern, dass die ausgesprochenen
Rasseverbote wirkungslos sind/waren.

Mehr Details
 

 


 

WBK Massnahmen - Gefährliche Hunde

Geht alle Halter an.

Unterstützt auch Ihr mit Unterschriften

Dieses Gesetz wollen wir nicht!

Wir weisen diesen Gesetzesvorschlag ab und beantragen eine neue, tiergerechte Fassung.

Mehr Details mit Unterschriftenbogen zum Download

 


 

AN allen Medien,

(Übersetzter Brief)

Das AVPRC übermittelt Ihnen seine Position hinsichtlich des Mißerfolges
des Rückgriffs von Canis und Ligue Valaisanne für den Schutz der Tiere gegen die Erstellung einer Liste zu verbietender Hunderassen.
Für die Assoziation Valaisanne für den Respekt und den Schutz des Hundes, den erwarteten und vorgesehenen Mißerfolg von Canis und Ligue Valaisanne. Für den Schutz der Tiere, aufgrund des auf Tribunal Rückgriffs Fédéral, vor der Erstellung einer Liste verbotener Hunderassen davon des geltende bildet ein trauriges autogal, das besonders ein beträchtliches Unrecht an den Hunden des ganzen Kantons verursachen wird. Man spricht bereits über unvollständige Liste, und man möchte noch Hunderassen auf der Liste zu knebelnden und in Leine hinzufügen zu stellen. Sehr von ihrem Sieg können unsere Politiker mit Artikel 24 B zu jeder Zeit, das nicht nur von den Hunderassen auf der Liste hinzugefügt wurde, knebeln oder verbieten, und insbesondere mit diesem Artikel können sie alle Hunde stellen davon lassen in allen Walliser öffentlichen Orten. (bisse, Fußweg, Alm). Es ist das, was bereits seinerzeit machen wollen sehr geehrte Frau Abgeordnete Zenruffinen, auf den Debatten über die gefährlichen Hunde und es ist das, was die Kommission der Technologie und der Wissenschaft des nationalen Rates vorschlägt. Um es zu vermeiden wäre es Zeit, daß Canis das freundliche Walliser Kynologische Verbände schließlich unseren Politikern konkrete Lösungen vorschlägt, anstatt sich darauf zu beschränken, nur gegen das Maulkorbegesetz, gegen die Erstellung einer Liste von Rassen gefährlicher Hunde oder zu verbieten und besonders gegen die Volksinitiative zu sein, die das AVPRC ergriffen hatte für eine Genehmigung, um einen Hund zu halten. Canis hatte im übrigen entstand seinerzeit gerade, um die Kunst 24B vom Wallisergesetz nicht nur dieser Artikel abzuschaffen ist nicht abschafft, aber außerdem jetzt es gibt ein Liste verbotener Hunderassen. In Wahrheit allein kann eine Volksinitiative diesen Artikel 24B abschaffen, und das AVPRC hofft, daß Canis, Ligue Valaisanne für den Schutz der Tiere, das freundliche Walliser Kynologische Verbände, die Fachleute des Hundes schließlich die Lehren aus ihren Fehlern und aus ihrem Laxismus ziehen werden in unterstützende Stellung unsere neue Initiative zugunsten einer Genehmigung, um einen Hund Lösung nur Bürgerin für den Respekt und den Schutz gleichzeitig des Hundes, unserer Kinder von einer ganzen Bevölkerung halten zu können.


Mit unseren freundlichsten Grüßen.
Frizzi Nathalie Präsidentin des AVPRC.

Brief in Original (Französisch)
 

 


 

 Rassenverbot, keine Hundeklassierung!

        

Liebe Tierfreunde
    
Sehr interessante Informationen erhaltet ihr bei nachstehenden
Internetadressen:
  
*
http://www.tierimrecht.org/ 
  

 
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Letzte Aktualisierung : Mittwoch, 15. Januar 2014